Eine globalisierte Wirtschaft mit ihren vernetzten Märkten und Akteuren hat eine schwer durchschaubare Gesetzgebung und Einzelfallrechtsprechung hervorgebracht. Europarechtliche Vorgaben und Bezüge bestimmen ein Übriges. Um in diesen komplexen Rechtsgebieten stets qualifizierten Rechtsrat erteilen zu können, hat sich die Anwaltskanzlei auf das Bank- und Immobilienwirtschaftsrecht spezialisiert.
Dr. Matthias M. Arndt ist Inhaber der Anwaltskanzlei, die er im Jahre 2004 gründete. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Seine umfangreiche Erfahrung sammelte er als Syndikus bei namhaften Bankinstituten, Projektentwicklern und Fondsinitiatoren. Hier zeichnete er insbesondere für die rechtliche Begleitung nationaler wie internationaler Immobilientransaktionen nebst der Auflage geschlossener Immobilienfonds verantwortlich.
Das Leistungsangebot der Kanzlei umfasst folgende Bereiche:
1. Immobilienrecht
- Beratung und Begleitung bei Immobilientransaktionen (insbesondere Gewerbeimmobilien), Projektentwicklungen, Verhandlung und Abschluss der Grundstückskaufverträge
- Vertragsgestaltung und Prüfung im Grundstücksrecht
- Beratung in Fragen rund um geschlossene Immobilienfonds
- Beratung in Fragen des Immobilienmanagements
- Erstellung u. Prüfung objektspezifischer Gewerberaummietverträge
- Wohnungseigentumsrecht
- Erbbaurecht
2. Bankrecht
- Allgemeines Bankvertragsrecht
- Beratung in Fragen des Kreditgeschäftes, insbesondere
- Immobilienfinanzierung, Grundstücksbelastungen (Grundschulden, Hypotheken, Kreditsicherheiten)
- Verbraucherdarlehensrecht
- Einlagengeschäft (u.a. Sicht-, Termin-, Spareinlagen)
- Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungsrecht nach SEPA
Das Honorar wird zu Beginn eines jeden Mandats ausführlich erörtert. Insbesondere bei einer außergerichtlichen Vertretung werden die gesetzlichen Gebührensätze des RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) oder aber ein Pauschal- bzw. Stundenhonorar vereinbart.
Gemäß RVG richtet sich die Gebührenhöhe in erster Linie nach dem sog. Gegenstands- bzw. Streitwert. Dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der anwaltlichen Tätigkeit kann hier jedoch nicht immer durchweg Rechnung getragen werden.
Anders hingegen bei einer Abrechnung auf Stundenbasis. Der jeweilige Zeitaufwand wird im Tätigkeitsnachweis minutengenau festgehalten und dem Mandanten transparent gemacht. Dies (wie auch evtl. Pauschalvergütungen) werden zuvor in einer Honorarvereinbarung schriftlich festgelegt, der zu erwartende Kostenrahmen hierin ausgewiesen. Somit hat der Mandant jederzeit den Aufwand und damit auch die Kosten des Mandats im Blick.